AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich


(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Vertrag vorbehaltlos ausführen.


(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.


§ 2 Mietpreis


(1) Der Mietpreis ergibt sich aus dem Mietvertrag und setzt sich aus der reinen Miete für das Equipment und den Arbeitsaufwand der Mitarbeiter der Fa. Timaltec für die Lieferung und Auf- bzw. Abbau der vom Mieter gemieteten Veranstaltungstechnik zusammen.

(2) Der sich aus Absatz 1 ermittelte Mietpreis wird anhand der Angaben des Mieters ermittelt. Sollte sich wegen der tatsächlichen Gegebenheiten herausstellen, dass entgegen der Angaben des Mieters entweder ein anderes Equipment und/oder ein höherer Arbeitsaufwand notwendig wird, so ist Timaltec berechtigt, die entsprechenden Mehraufwendungen gegen Nachweis dem Mieter in Rechnung zu stellen. Bei einem Mehraufwand von ca. 25 % und mehre des ursprünglich vereinbarten Mietpreises wird Timaltec den Mieter unverzüglich nach Kenntnisnahme über diesen Mehraufwand informieren.

(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(4) Sofern sich aus dem Mietvertrag nichts anderes ergibt, ist der Mietpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 3 Vertragsdauer, Rücktritt


(1) Das Mietverhältnis beginnt und endet zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkten.

(2) Bis zu 30 Tagen vor Beginn des vereinbarten Mietzeitraumes ist der Rücktritt vom Vertrag ohne weiteres zulässig. Tritt der Mieter mehr als 7 Tage und weniger als 30 Tage vor Beginn der Mietzeit vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, Timaltec 25 % des vereinbarten Mietpreises zu erstatten. Erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Mieters im Zeitraum von 7 Tagen bis Beginn des vereinbarten Mietzeitraums, verpflichtet sich der Mie-ter, Timaltec 50 % des Mietpreises zu entrichten. Erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter ab Beginn des Mietzinszeitraumes, ist er verpflichtet, Timaltec 100 % des vereinbarten Mietzinses zu zahlen unabhängig von der vereinbarten Mietzinsdauer.


§ 4 Haftung der Timaltec bei Mängeln und Schadensersatz


(1) Timaltec haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Timaltec beruhen. Soweit Timaltec keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.


§ 5 Pflichten und Haftung des Mieters


(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgsam zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch von ihm ermächtigte Personen gleichsam mit der Mietsache umgehen.

(2) Bei einem Mietvertrag über einen mehrtägigen Verlauf ist der Mieter verpflichtet, auf seine Kosten bei Abwesenheit von Timaltec oder deren Erfüllungsgehilfen für eine fachgerechte Bewachung der Mietsache Sorge zu tragen.

(3) Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen hat alle Anweisungen zur Nutzung der Mietsache durch Timaltec genauso zu beachten, wie technische Regeln zur Nutzung der Mietsache.

(4) Der Mieter haftet für alle Schäden an der gemieteten Sache, soweit diese nicht auf einem von Timaltec zu vertretenden Mangel beruhen.

(5) Der Mieter ist verpflichtet, die für die im Zusammenhang des geplanten Einsatzes der Mietsache etwaig erforderlichen öffentlich- und privatrechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.

(6) Der Mieter ist verpflichtet, die für die im Zusammenhang des geplanten Einsatzes der Mietsache entstehenden weiteren Kosten wie z.B. Strom, Wasser, Entsorgung, Bauabnahmen bzw. –genehmigungen und Park- bzw. Durchfahrtsgenehmigungen zu tragen.


§ 6 Rückgabe der Mietsache


(1) Der Mieter ist verpflichtet, Timaltec die gesamte Mietsache nach Beendigung der vertraglich vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Diese Verpflichtung umfasst auch die Rückgabe von defekten Teilen der Mietsache, wie Leuchtmittel etc.

(2) Wird die Mietsache oder ein Teil der Mietsache, - sei es defekt oder nicht - nicht zurückgegeben, ist der Mieter verpflichtet, Timaltec Schadens-ersatz in Höhe des neuwertigen Ersatzkaufes zu leisten.

(3) Der Mieter ist im Falle der verspäteten Rückgaber der Mietsache verpflichtet, pro verspäteten Tages als Schadensersatz den vereinbarten Tagesmietpreis zu entrichten. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Mieter ist berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu belegen.


§ 7 Versicherung


(1) Die Mietsache ist seitens Timaltec nicht sach- und haftpflichtversichert. Timaltec empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Elektronikversicherung vor Durchführung der geplanten Veranstaltung.


§ 8 Gerichtsstand – Erfüllungsort


(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Impressum

Kontakt

Kröffelbacher Str. 3
35647 Waldsolms

Telefon: 01734627113

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